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Jugendschutz und FSK

Jugendschutz und Altersfreigaben der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)

Kleinkindern unter drei Jahren ist der Zugang zu (Film-)Vorführungen zu ihrem eigenen Schutz nicht gestattet.

Generell ist die Altersfreigabe für Filme verbindlich. Dabei muss die jeweilige Altersfreigabe der Filme genau erfüllt werden. Fast 6 Jahre alt oder in drei Tagen 12 Jahre alt geht leider nicht. Einzige Ausnahme ist die Altersfreigabe "freigegeben ab 12 Jahren". In diesem Fall können auch Kinder ab 6 Jahre den Film anschauen, wenn eine personensorgeberechtigte Begleitperson dabei ist.

Personensorgeberechtigt sind die Eltern (nicht Großeltern oder Tante/Onkel) oder ein gerichtlich bestellter Vormund. Die Begleitperson muss die gesamte Zeit bei dem Kind/den Kindern bleiben. Das Kind/die Kinder im Kino "parken" und einen Kaffee trinken gehen, geht leider nicht.

Kinder unter 6 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung ins Kino. Die Begleitung kann in diesem Fall eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sein. Eine erziehungsbeauftragte Person kann jede/r Volljährige sein, der/die in verantwortungsbewusster Weise die Kinder/Jugendlichen beaufsichtigen kann und einen schriftlichen Erziehungsauftrag der jeweiligen personensorgeberechtigten Person hat.

Ein Formular zum Ausdrucken für einen Erziehungsauftrag finden Sie hier

Weitere Einschränkungen ergeben sich aus der Uhrzeit, zu der die Filmvorführung zu Ende ist. Maßgeblich ist das Ende der besuchten Vorstellung, nicht wann das Kino verlassen wird (z.B. 10 Minuten vor dem Filmende).

  • Endet die Vorstellung nach 20:00 Uhr, müssen Kinder unter 14 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

  • Endet die Vorstellung nach 22:00 Uhr, müssen Jugendliche unter 16 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.

  • Endet die Vorstellung nach 24:00 Uhr, müssen Jugendliche unter 18 Jahren von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden.


ALTERSFREIGABEN IM ÜBERBLICK

P = personensorgeberechtigte Person, E = erziehungsbeauftragte Person

FSK 0
Zutritt ohne Altersbeschränkung, aber nur in Begleitung von P oder E

FSK 6
Zutritt ab 6 Jahre

FSK 12
Zutritt ab 12 Jahre ohne Begleitung
Zutritt ab 6 Jahre nur in Begleitung von P

FSK 16
Zutritt ab 16 Jahre

FSK 18
Zutritt ab 18 Jahre


Kinder unter 14 Jahren
Filmende nach 20:00 Uhr
nur in Begleitung P oder E

Jugendliche unter 16 Jahren
Filmende nach 22:00 Uhr nur in Begleitung P oder E

Jugendliche unter 18 Jahren
Filmende nach 24:00 Uhr nur in Begleitung P oder E

Alle Freigabebegründungen finden Sie hier im Detail. 

Für Beschwerden/Anregungen zum Thema Jugendschutz wenden Sie sich bitte an unseren Jugendschutzbeauftragten:

Michael Mertes
jugendschutz@kinoneuwied.de