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AGBs

§ 1. Geltungsbereich

(1) Die FTB Weiler GmbH betreibt im Internet unter den Adressen www.kinoneuwied.de und https://www.facebook.com/KINO.Neuwied/ Websiten mit integrierten Ticketshop. Über den Ticketshop kann der Ticketkauf für Vorstellungen in Kinos des Metropol- und Schauburg-Kinos in Neuwied online durchgeführt werden.

(2) Für den Kauf von Tickets über den Ticketshop gelten zwischen dem Kinobetreiber und dem Kunden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kinoheld (im Folgenden 'AGB').

(3) Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass der Kinobetreiber diese ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des Vertragsschlusses auf die AGB des Kunden verwiesen wird und der Kinobetreiber seine Leistungen vorbehaltlos durchführt.

§ 2. Vertragsschluss, -Parteien und -Abwicklung

(1) Der Vertrag kommt mit der FTB Weiler GmbH zustande.

(2) Die Darstellung des Ticketangebots im Kino Neuwied Ticketshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Das Ticketangebot ist unverbindlich und gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit. Vor Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (etwa Name, Anschrift, Zahlungsart und bestellte Artikel) nochmals zu überprüfen und bei Bedarf zu ändern.

(3) Ein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsschluss gibt der Kunde ab, wenn er den Bestellprozess unter Einfügen der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und den Button 'Kaufen' geklickt hat.

(4) Durch Bestätigung des erfolgreichen Kaufes nach Abschluss des Kaufvorgangs erklärt der Kinobetreiber die Annahme des Angebots des Kunden. Ein Vertrag über den Kauf von Kinotickets kommt zwischen dem Kunden und dem Kinobetreiber mit Anzeige des erfolgreichen Kaufs zustande. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Kunde eine E-Mail mit seinen relevanten Bestelldaten und sein Online-Ticket von Kinoheld. Die Bestätigung von Kinoheld enthält alle relevanten Informationen zum Online-Ticket. Der Käufer (Kunde) ist selbst verantwortlich für das gesamte Handling des Tickets. Stornos, Rückerstattungen und ähnliches hat der Kunde eigenverantwortlich mit Kinoheld abzuwickeln.

(5) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend und (etwa im Hinblick auf SPAM-Filter) hinreichend konfiguriert ist und über ausreichenden freien Speicherplatz verfügt.

(6) Der Kunde erwirbt mit der Annahme seines Vertragsangebotes durch den Kinobetreiber die Berechtigung zum Besuch für die ausgewählte Vorstellung. Vor dem Zugang zum Kino ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, das über den Ticketshop gekaufte Kinoticket an der Ticketkasse abzuholen bzw. das Online-Ticket am Einlass direkt entwerten zu lassen. Ein postalischer Versand des Kinotickets erfolgt nicht.

(7) Rücknahmen, Umtausch, Erstattungen, o.ä. bei einmaligen Sonderveranstaltungen, sind u.U. ausgeschlossen, vor allem dann, wenn es sich bei diesen Sonderveranstaltungen um einmalige Events handelt, deren Ticketerwerb nur im Vorverkauf möglich ist und wenn der Inhalt der Veranstaltung das 'normale' Angebot einer regulären Kinovorführung übersteigt und bspw. sonstige Verzehrleistungen, wie Wein, Catering, etc. beinhaltet. Als Beispiele dienen 'KINO & VINO' und 'BIER & KINO'.

§ 3. Rechte und Pflichten des Kinobetreibers

(1) Bei schuldhaften und erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die im Kino aushängenden „Allgemeinen Bedingungen für Ihren Kinobesuch“ kann der Kunde unbeschadet weitergehender Ansprüche des Kinobetreibers des Kinos verwiesen werden. Eine Rückerstattung von Zahlungen, die der Kunde für diesen Kinobesuch getätigt hat, erfolgt nicht.

(2) Der Kinobetreiber behält sich nach Maßgabe der Regelung in § 6(3) dieser AGB Änderungen des Kinosaals und Verschiebungen oder Stornierungen der Anfangszeiten, bzw. Vorstellungen vor.

(3) Der Kinobetreiber ist insbesondere dann berechtigt, einseitig vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückabwicklung vorzunehmen, wenn

a) der Kunde beim Kauf falsche Angaben gemacht hat und hierdurch die Bezahlung der Tickets gefährdet ist,

b) ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden bestehen, weil der Kunde innerhalb der letzten sechs Monate bereits Tickets im Ticketshop gekauft und dann grundlos nicht bezahlt hat, sich in einem Verbraucherinsolvenzverfahren befindet, im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hat oder eine öffentlich zugängliche Auskunftei (etwa Schufa Holding AG) die Zahlungsfähigkeit ernsthaft in Frage stellt,

c) am Einlass durch Vorlage amtlicher Ausweise nicht nachgewiesen wird, dass der Ticketinhaber zur bei der Bestellung geltend gemachten Preisermäßigung berechtigt ist, und die geschuldete Nachzahlung nicht vor Vorstellungsbeginn erbracht wird, oder

d) am Einlass durch Vorlage amtlicher Ausweise nicht nachgewiesen wird, dass der Ticketinhaber bestehende FSK-Altersgrenzen erfüllt.

§ 4. Rechte und Pflichten des Kunden

(1) Im Rahmen der Zutrittskontrolle oder bei Erwerb des Kinotickets an der Kartenkasse ist die zum Zahlungsmittel gehörige EC-Karte vorzulegen. Erst bei Vorlage erhält der Kunde die Erlaubnis zum Eintritt bzw. das Kinoticket. Vorstehende Regelung gilt nicht für Käufe per Kreditkarte oder unter Verwendung des Zahlungsportals PayPal, bzw. sonstiger Zahlungsmittel über Kinoheld.

(2) Im Fall des Erwerbs von ermäßigten Kinotickets ist an der Einlasskontrolle der die Ermäßigung begründende Nachweis zu erbringen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, kann kein Einlass gestattet werden. In diesem Fall können hat der Kunde kein Recht auf Stornierung oder Rückerstattung.

(3) Während des Aufenthalts im Kino ist dem Personal des Kinobetreibers auf Verlangen das gültige Ticket vorzuweisen. Schuldhafte Verstöße gegen diese Verpflichtung können eine Straftat darstellen und Schadensersatzansprüche der Filmverleihunternehmen auslösen. Bei Leistungserschleichung wird ein erhöhtes Eintrittsgeld in Höhe von EUR 30,00 erhoben.

(4) Es besteht im Fall von Sach- oder Rechtsmängeln das kaufrechtliche Mängelhaftungsrecht gemäß §§ 434 ff. BGB.

§ 5. Preise und Bezahlung

(1) Der Preis je Kinoticket sowie der Gesamtpreis der Bestellung werden dem Kunden im Rahmen des Bestellprozesses im Ticketshop angezeigt. Alle angezeigten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Für den Erwerb von Tickets im Ticketshop wird eine Vorverkaufsgebühr in Höhe von 10% des Ticketpreises je Kinoticket erhoben. Besitzer einer Kundenkarte / Cinecard des Kino Neuwieds, haben die Möglichkeit online Tickets zu kaufen ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen.

(3) Der Vergütungsanspruch des Kinobetreibers entsteht sofort mit Vertragsschluss und wird schnellstmöglich eingezogen. Auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Kinotickets durch den Kunden kommt es nicht an.

§ 6. Rückgabe und Widerruf, Vorstellungsausfall, Verschiebungen, Vorstellungsänderungen, Stornierungen

(1) Der Kunde kann seine Willenserklärung im Hinblick auf den mit dem Kinobetreiber geschlossenen Vertrag über den Erwerb von Kinotickets nur widerrufen, wenn diese AGB dies ausdrücklich vorsehen. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung (§312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Tickets ist - soweit nicht ausdrücklich anders angegeben - mit der Bestätigung durch den Kinobetreiber für den Kunden bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und Bezahlung.

(2) Ein Anspruch auf Rückgabe besteht, wenn die gebuchte Vorführung nicht stattfindet, deutlich vor Vorstellungsende abgebrochen wird oder soweit der nachfolgende Absatz(3) dieses § 6 dies vorsieht.

(3) Der Kinobetreiber behält sich Verschiebungen der Anfangszeiten und Änderungen des Kinosaals vor. Im Fall von Verschiebungen und Änderungen behalten Tickets ihre Gültigkeit, gegebenenfalls werden neue Plätze zugewiesen. Eine Rückgabe des Tickets gegen Erstattung des Kaufpreises ist bei Verschiebungen nicht möglich.

(4) Soweit die Voraussetzungen einer Rückerstattung vorliegen, erfolgen Rückerstattungen nur vor Vorstellungsbeginn, es sei denn, der Grund besteht in einem Vorstellungsabbruch deutlich vor Vorstellungsende. Es liegt im Ermessen des Kinobetreibers, die Erstattung bar oder per elektronischer Zahlung abzuwickeln, ein Anspruch auf Barerstattung besteht nicht. Der Kinobetreiber ist berechtigt, soweit infolge Kartenzahlung möglich, die Identität von ursprünglichem Ticketerwerber und Rückgebendem anhand von amtlichen Ausweisdokumenten zu prüfen. Die Rückerstattung ist bei fehlendem Nachweis der Identität, den der Kunde durch amtliche Ausweispapiere oder andere geeignete Mittel zu erbringen berechtigt ist, aus Gründen der Missbrauchsprävention ausgeschlossen.

(5) Rücknahmen, Umtausch, Erstattungen, o.ä. bei einmaligen Sonderveranstaltungen, sind u.U. ausgeschlossen, vor allem dann, wenn es sich bei diesen Sonderveranstaltungen um einmalige Events handelt, deren Ticketerwerb nur im Vorverkauf möglich ist und wenn der Inhalt der Veranstaltung das 'normale' Angebot einer regulären Kinovorführung übersteigt und bspw. sonstige Verzehrleistungen, wie Wein, Catering, etc. beinhaltet. Als Beispiele dienen 'KINO & VINO' und 'BIER & KINO'.

§ 7. Allgemeine Rechte und Pflichten im Kino

(1) Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ist der Zutritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson gestattet. Die Begleitperson ist zur ständigen Beaufsichtigung des Kindes verpflichtet. Eltern und Begleitpersonen haben hierauf für die von ihnen beaufsichtigten Kinder Acht zu geben. Das Kino Neuwied verantwortet nicht die Beaufsichtigung spielender Kinder.

(2) Kinder und Jugendliche erhalten nur Zutritt zu Filmvorführungen, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Es ist nicht erlaubt, Kinder in Filme mit einer ungeeigneten FSK-Freigabe mitzunehmen. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz und die Altersfreigabe unserer Filme können im Foyer eingesehen werden. Bestehen Zweifel über das Alter, ist Kino Neuwied verpflichtet und berechtigt, das Alter zu überprüfen. Bei fehlender Legitimation ist der Zutritt ausgeschlossen.

(3) Unsere Theaterleitung und unsere Mitarbeiter üben das Hausrecht aus. Im Interesse der Sicherheit sind Sie verpflichtet, bei Gefahr den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten. Fluchtwege sind frei zu halten.

(4) Offensichtlich stark alkoholisierte oder anderweitig berauschte Besucher sind nicht berechtigt, die Neuwieder Kinos zu betreten oder sich darin aufzuhalten. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.

(5) Jedes Ticket berechtigt ausschließlich zum Besuch der auf dem Ticket aufgeführten Vorstellung(en).

(6) Kommerzielle, künstlerische oder sportliche Aktivitäten sind im und am Kino nur nach Zustimmung von Kino Neuwied gestattet. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und sonstigen Spiel- und Sportgeräten ist im Gebäude untersagt. Ab Vorstellungsbeginn sind Mobiltelefone auszuschalten. Störungen sind ebenso zu unterlassen wie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Gäste oder des Personals.

(7) Erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen Gesetze oder diese Besuchsbedingungen können mit einem Verweis aus dem Kino ohne Erstattung des Eintrittspreises und mit Hausverbot geahndet werden.

(8) Das Kino Neuwied kann den Zutritt insbesondere dann verweigern, wenn der Aufdruck auf den Karten manipuliert oder beschädigt wurde, soweit dies nicht von Kino Neuwied zu vertreten ist.

(9) Das Rauchen und der Genuss von E-Zigaretten ist im gesamten Kinogebäude nicht gestattet.

(10) Taschen, Koffer, Rucksäcke und ähnliche Behältnisse dürfen nicht mit in das Kino genommen werden es sei denn, sie wurden vor Zutritt vom Personal auf dessen Wunsch kontrolliert. Eine Ausnahme gilt für Handtaschen und kleine Umhänge- oder Handgelenktaschen. Eine Haftung seitens des Kinos wird ausgeschlossen (siehe §9)

(11) Die Mitnahme von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

(12) Die Mitnahme von sperrigen oder gefährlichen Gegenständen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen pyrotechnischen Gegenständen, Waffen und gefährlichen Werkzeugen, Sprühdosen, Lärminstrumenten, Laserstiften, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Tieren – mit Ausnahme solcher, die zur Unterstützung bei körperlicher oder geistiger Behinderung erforderlich sind – ist nicht gestattet.

(13) Die Mitnahme von Bild-, Film- und Tonaufnahmegeräten ist mit Ausnahme von Mobiltelefonen nicht gestattet.

§ 8. Verbot von Ton- und Bildaufnahmen, Vertragsstrafe

(1) Es ist nicht gestattet, Ton-, Bild-, oder Filmaufnahmen der Filmvorführungen oder der Kinoräumlichkeiten zu erstellen oder solche Aufnahmen ganz oder teilweise über das Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

(2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot im Hinblick auf Filmvorführungen kann der Kinobetreiber die Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu EUR 1.000,00 verlangen, es sei denn, es kann bewiesen werden, dass ein Schaden nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche vom Kino bleiben hiervon unberührt, die Vertragsstrafe wird jedoch angerechnet.

§ 9. Haftungsbeschränkung im Kino

(1) Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Kinobesuch sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit der Kinobetreiber oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

(2) Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Das Kino übernimmt keine Haftung für verlorene, bzw. unauffindbare Gegenstände (entsprechend §7 Abs. 10 - 13), auch dann nicht, wenn eine Entwendung, bspw. durch andere Besucher, nicht ausgeschlossen werden kann. Für vom Kinopersonal beschlagnahmte, oder abgenommene Gegenstände, wie bspw. selbst mitgebrachte Snacks und Getränke, oder im Kinosaal nicht gestattete Gegenstände (bspw. elektronische Geräte, die für Aufnahmezwecke genutzt werden können), übernimmt das Kino keine Haftung für Entwendung, Verlust, oder Beschädigung. 

§ 10. Datenschutz

Alle vom Kunden im Kino Neuwied-Ticketshop angegebenen Daten werden von dem Kinobetreiber und dessen Vertragspartner 'Kinoheld' und 'Cineprog' gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

§ 11. Gutscheine

Das Kino ist berechtigt die Einlösung eines Gutscheins zu verweigern, wenn:

(1) Der Gutschein abgelaufen ist. Gutscheine haben i.d.R. eine Gültigkeit von 3 Jahren. Danach verlieren Sie ihre Gültigkeit. Gutscheine die vor dem 01.12.2016 gekauft wurden, verlieren alle ihre Gültigkeit zum 01.01.2018.

(2) Die Herkunft, bzw. Echtheit des Gutscheins zweifelhaft ist.

(3) Der Gutschein bereits eingelöst wurde.

(4) Der Gutschein keinem in der Kasse festgehaltenen Wert, Kunden oder Gutscheinnummer zugeordnet werden kann.

(5) Die Einlösung des Gutscheins auf Grund von Sonderveranstaltungen oder in Kombination mit anderen Gutscheinen, bzw. Coupons, o.ä. nicht gültig, bzw. möglich ist.

(6) Der Gutschein für die vom Kinobetreiber betriebenen Kinos nicht akzeptiert werden können.

(7) eine Vorstellung ausverkauft oder storniert ist.

(8) Die elektronischen Kinokassen kurzfristig außer Betrieb sind.

(9) ein Fall von Datenverlust vorliegt, selbst dann, wenn der Kinobetreiber diesen Datenverlust zu verantworten hat.

§ 12. Aufrechnungsbeschränkung, Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch. Andere Sprachen stehen für den Vertragsschluss nicht zur Verfügung.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder ist der Kunde Kaufmann, ist - unbeschadet besonderer Zuständigkeiten für Verbraucher - ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag Neuwied/Koblenz.

Download Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)